|
Satzung der „Alten
Garde“ Heimatschutzbataillon 862
§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
-
Der Verein führt den Namen
„Alte Garde“ – Heimatschutzbataillon
862
-
Er hat seinen Sitz in Regensburg und
ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
-
Geschäftsjahr des Vereins ist
das Kalenderjahr.
§ 2 - Zugehörigkeit
-
Der Verein ist Mitglied beim Verband
der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (Landesverband)
-
Der Verein und dessen Mitglieder erkennen
die Satzung und Ordnungen des VdRBw an.
-
Ein Austritt aus dem VdRBw kann nach
Art. 3 der Satzung des VdRBw erfolgen.
§ 3 - Vereinszweck
-
Der Verein vertritt die freiheitlich
demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
und die Zielsetzung des Nordatlantischen Bündnisses.
Er wirkt bei der Formulierung und Durchsetzung der Sicherheitspolitik
der Bundesrepublik Deutschland mit. Auftrag des Vereins
und seiner Mitglieder ist es, die Verteidigungswürdigkeit
der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, zur Sicherung
des Verteidigungswillens der Bürger und der Verteidigungsfähigkeit
der Bundeswehr beizutragen, ihr Beitrag dient der Friedenssicherung
und der Erhaltung der Freiheit.
Der Verein fördert die militärische Weiterbildung
der Reservisten der Bundeswehr. Er ist außerhalb
der Bundeswehr besonders beauftragter Träger der
Reservistenarbeit. Der Verein unterhält im Rahmen
seiner Satzung Kontakte zu Reservistenorganisationen verbündeter
und befreundeter Nationen.
-
Der Verein ist eine Vereinigung von
Reservisten und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr. Die
Mitglieder sind der Bundeswehr und den Streitkräften
verbündeter und befreundeter Nationen kameradschaftlich
verbunden. Allen gesellschaftlichen Gruppen, die seinen
Verteidigungsbeitrag anerkennen, fühlt sich der Verein
verbunden. Darüber hinaus führt der Verein die
Tradition des HSchBtl 862 „OBERPFALZ“: z.B.
Fortschreibung der Chronik / Unterstützung bei Ausbildungsvorhaben
/ etc.
-
Er ist unabhängig und überparteilich
und konfessionell neutral.
-
Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige mildtätige Zwecke,
er ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen
nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln
des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem
Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 - Mitglieder
Der Verein hat |
- ordentliche Mitglieder |
|
- fördernde Mitglieder
und |
|
- Ehrenmitglieder |
-
Ordentliche Mitglieder können
nur Reservisten und ehemalige Soldaten der Bundeswehr
werden.
-
Förderndes Mitglied kann werden,
wer den Verband uneigennützig bei der Erfüllung
seiner satzungsgemäßen Ziele ideell oder materiell
unterstützt.
-
Die Ehrenmitgliedschaft wird durch
die Vorstandschaft verliehen.
Komplette Satzung zum Download:
|
|
Satzung der „Alten
Garde“ – Heimatschutzbataillon 862 |
|