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                    Satzung der „Alten 
                      Garde“ Heimatschutzbataillon 862 
                   
                      
                  § 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr 
                  
                    -  
                      
Der Verein führt den Namen 
                        „Alte Garde“ – Heimatschutzbataillon 
                        862 
                     
                    -  
                      
Er hat seinen Sitz in Regensburg und 
                        ist nicht im Vereinsregister eingetragen. 
                     
                    -  
                      
Geschäftsjahr des Vereins ist 
                        das Kalenderjahr. 
                     
                   
                  § 2 - Zugehörigkeit 
                  
                    -  
                      
Der Verein ist Mitglied beim Verband 
                        der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (Landesverband) 
                     
                    -  
                      
Der Verein und dessen Mitglieder erkennen 
                        die Satzung und Ordnungen des VdRBw an. 
                     
                    -  
                      
Ein Austritt aus dem VdRBw kann nach 
                        Art. 3 der Satzung des VdRBw erfolgen. 
                     
                   
                  § 3 - Vereinszweck 
                  
                    -  
                      
Der Verein vertritt die freiheitlich 
                        demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland 
                        und die Zielsetzung des Nordatlantischen Bündnisses. 
                        Er wirkt bei der Formulierung und Durchsetzung der Sicherheitspolitik 
                        der Bundesrepublik Deutschland mit. Auftrag des Vereins 
                        und seiner Mitglieder ist es, die Verteidigungswürdigkeit 
                        der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, zur Sicherung 
                        des Verteidigungswillens der Bürger und der Verteidigungsfähigkeit 
                        der Bundeswehr beizutragen, ihr Beitrag dient der Friedenssicherung 
                        und der Erhaltung der Freiheit.  
                        Der Verein fördert die militärische Weiterbildung 
                        der Reservisten der Bundeswehr. Er ist außerhalb 
                        der Bundeswehr besonders beauftragter Träger der 
                        Reservistenarbeit. Der Verein unterhält im Rahmen 
                        seiner Satzung Kontakte zu Reservistenorganisationen verbündeter 
                        und befreundeter Nationen. 
                     
                    -  
                      
 Der Verein ist eine Vereinigung von 
                        Reservisten und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr. Die 
                        Mitglieder sind der Bundeswehr und den Streitkräften 
                        verbündeter und befreundeter Nationen kameradschaftlich 
                        verbunden. Allen gesellschaftlichen Gruppen, die seinen 
                        Verteidigungsbeitrag anerkennen, fühlt sich der Verein 
                        verbunden. Darüber hinaus führt der Verein die 
                        Tradition des HSchBtl 862 „OBERPFALZ“: z.B. 
                        Fortschreibung der Chronik / Unterstützung bei Ausbildungsvorhaben 
                        / etc. 
                     
                    -  
                      
Er ist unabhängig und überparteilich 
                        und konfessionell neutral. 
                     
                    -  
                      
Der Verein verfolgt ausschließlich 
                        und unmittelbar gemeinnützige mildtätige Zwecke, 
                        er ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie 
                        eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen 
                        nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet 
                        werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln 
                        des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem 
                        Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig 
                        hohe Vergütungen begünstigt werden. 
                     
                   
                  § 4 - Mitglieder 
				  
				  
                  
                     
                      | Der Verein hat | 
                       - ordentliche Mitglieder  | 
                     
                     
                      |   | 
                      - fördernde Mitglieder 
                          und  | 
                     
                     
                      |   | 
                       - Ehrenmitglieder  | 
                     
                   
				  
				  
                  
                    - 
                      
Ordentliche Mitglieder können 
                        nur Reservisten und ehemalige Soldaten der Bundeswehr 
                        werden. 
                     
                    - 
                      
 Förderndes Mitglied kann werden, 
                        wer den Verband uneigennützig bei der Erfüllung 
                        seiner satzungsgemäßen Ziele ideell oder materiell 
                        unterstützt. 
                     
                    - 
                      
Die Ehrenmitgliedschaft wird durch 
                        die Vorstandschaft verliehen. 
                     
                   
                    
                  Komplette Satzung zum Download: 
				  
				  
                  
                    
                        | 
                        | 
                      Satzung der „Alten 
                        Garde“ – Heimatschutzbataillon 862 | 
                     
                   
				  
                 
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